Wir machen die individualisierten Seiten auf Ihrer Plattform barrierefrei und unterstützen Sie beim Hinterlegen der geforderten Erklärung zur Barrierefreiheit.
Die Plattform-Software wird im Standard bis zum Stichtag am 28.06.2025 vollständig BFSG-konform sein – das bedeutet, alle Standardfunktionen und -seiten werden unsererseits im Zuge eines Software-Updates im Juni rechtzeitig angepasst – davon ausgenommen sind jedoch individuelle Inhalte, die wir in Ihrem Auftrag, Dritte oder Sie selbst nach Ihren eigenen Anforderungen erstellt oder verändert haben. Das betrifft insbesondere:
Zu beachten ist außerdem die gesetzliche Vorgabe, eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf Ihrer Plattform zu veröffentlichen.
Mit unserem BFSG-Servicepaket möchten wir Ihnen anbieten, die Prüfung und Anpassung Ihrer individualisierten Inhalte sowie das Hinterlegen Ihrer Erklärung für Sie zu übernehmen.
Die Umsetzung erfolgt entsprechend der verfügbaren Kapazitäten in der Reihenfolge des Auftragseingangs.